Schadensregulierung


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Abgeschickt von 86er am 12 September, 2007 um 18:26:46

Hi, VW-Freunde. Ich bräuchte Hilfe bei einer Rechtsfrage. Mir ist vor einiger Zeit jemand in meinen Polo gefahren. Dabei wurde die hintere Stoßstange auf der rechten Seite ausgehakt und hat einen minimalen Bruch im Winkel abbekommen. Dieser Schaden is allerdings so gering, dass man ihn nicht sofort sieht. jetzt habe ich den unfallgegner angeschrieben und ihn auch einen Kostenvoranschlag meiner werkstatt geschickt. Der Schaden ist laut werkstatt ca. 170 Euro. Ich möchte allerdings lieber das Geld so, anstatt den Schaden reparieren zu lassen. Nun möchte der Unfallgegner allerdings die Originalrechnung der Reparatur geschickt bekommen.Nun wär meine Frage ob ich darauf bestehen kann, dass ich das Geld so bekomme ohne Reparatur? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei dem thema helfen könnte



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